April 2020
Maskenpflicht in NRW
27.04.20
Seit dem 27.04.2020 gilt in NRW die Maskenpflicht, auch für Patienten in (Zahnarzt)praxen.
Wir sind leider nicht in der Lage, Ihnen einen Mund-Nase-Schutz zur Verfügung zu stellen, es reicht aber auch, wenn Sie den Mund-Nase-Bereich mit einem Schal, einem großen Tuch oder einer selbstgebastelten Stoffmaske dicht sitzend abdecken.
Wir sind leider nicht in der Lage, Ihnen einen Mund-Nase-Schutz zur Verfügung zu stellen, es reicht aber auch, wenn Sie den Mund-Nase-Bereich mit einem Schal, einem großen Tuch oder einer selbstgebastelten Stoffmaske dicht sitzend abdecken.