Zahn­ärztliche Gemein­schafts­praxis

Cordula Deckers und Andreas Jänich

Praxisregeln vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie

(Diese Regelungen dienen dem Schutz von Patienten und Praxispersonal. Sie gelten als Ergänzung der Hausordnung bis auf Widerruf.)
Internationale Versionen dieses Textes in
english, русский (russisch), عربى(arabisch) und türkisch.

1) FFP2-Maskenpflicht:

Gemäß §28b Abs.1 Satz 5 IFSG dürfen Patienten und Besucher in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 die Praxis nur betreten, wenn sie eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen (FFP3 ohne Ausatemventil, N95-Maske etc.). Ein normaler Mund-Nase-Schutz ("OP-Maske") ist NICHT ausreichend.
Masken mit Ausatemventil bieten KEINEN Fremdschutz und sind daher NICHT zulässig!

2) Zutrittsverbot und Zutrittsbeschränkungen:

Der Zutritt zu unserer Praxis ist grundsätzlich strikt untersagt, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
  • bei Ihnen wurde innerhalb der letzten 28 Tage der Nachweis einer Infektion oder Besiedlung mit dem "neuen Coronavirus" (SARS-CoV-2, Erreger der Erkrankung COVID‑19) erbracht und es liegt aus diesem Zeitraum kein im Anschluss durchgeführter negativer PCR-Test zum Ausschluss einer weiterhin bestehenden Infektiosität vor.
  • Sie befinden sich in einer behördlich angeordneten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen geltender Isolation oder Quarantäne.
  • Sie hatten innerhalb von 5 Tagen Kontakt zu einer Person, bei der das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen wurde (Kontakt bis 2 Tage vor dem Auftreten der Symptome bzw. der positiven Testung).

Sollte mindestens einer der obigen Punkte auf Sie zutreffen, rufen Sie uns bitte an, damit wir Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten können. Unsere Telefonnummer lautet: (0201) 534 134. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst über die Rufnummer 01805 / 98 67 00 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz).

Hinweis: Da für uns der Schutz von Patienten und Mitarbeitern an oberster Stelle steht und Sie durch Ihre Umsicht dazu maßgeblich beitragen, werden Sie bei der Vergabe Ihres Ersatztermins für einen Zeitpunkt, an dem Sie nicht mehr als potenziell infektiös gelten, bevorzugt berücksichtigt.

3) Begleitpersonenverbot:

Es sind aktuell grundsätzlich keine Begleitpersonen erlaubt.
Ausnahmen:
  • Ein Elternteil bei Kindern,
  • eine Pflegekraft / ein Betreuer bei entsprechend hilfsbedürftigen Menschen.
  • Ein zwingend erforderlicher(!) Dolmetscher bei Patienten mit Sprachbarriere darf unter 2G Plus - Bedingungen die Praxis betreten:
    1. Geimpft oder genesen UND
    2. negativer Antigentest < 24 Stunden bzw. negativer PCR-Test < 48 Stunden, jeweils aus einem zertifizierten Testzentrum (KEINE Selbsttests!)
Für die Begleitperson im Rahmen der Ausnahmeregelung gelten dieselben Bedingungen unter Punkt 1, wie für die Patienten. Es darf kein erhöhtes COVID-19-Risiko vorliegen!

*) Aufgrund der dynamischen Entwicklung kann sich die Erreichbarkeit des Essener Bürgertelefons kurzfristig ändern. Wir bemühen uns um maximale Aktualität, können aber leider nicht alle Links und Informationen lückenlos monitoren. Sollten Sie feststellen, dass die hier angegebenen Informationen nicht mehr aktuell sind, bitten wir um eine kurze Information per E-Mail. Herzlichen Dank!

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