Das Coronavirus ist nicht aus der Welt, aber wir haben größtenteils gelernt, damit zu leben.
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist zum 28.02.2023 ausgelaufen. Die speziellen Reglungen des Infektionsschutzgesetzes nach §28b Absatz 1 Nummer 5 sind seit dem 08.04.2023 außer Kraft.
Es gelten daher keine speziellen Schutzmaßnahmen und keine Maskenpflicht mehr für Patientinnen / Patienten.
Trotzdem bitten wir Sie auf freiwillige Rücksichtnahme Ihren Mitmenschen gegenüber. Wenn Sie unter Symptomen einer ansteckenden Krankheit (z.B. grippaler Infekt) leiden, verlegen Sie bitte Ihren Termin, sofern möglich.
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist zum 28.02.2023 ausgelaufen. Die speziellen Reglungen des Infektionsschutzgesetzes nach §28b Absatz 1 Nummer 5 sind seit dem 08.04.2023 außer Kraft.
Es gelten daher keine speziellen Schutzmaßnahmen und keine Maskenpflicht mehr für Patientinnen / Patienten.
Trotzdem bitten wir Sie auf freiwillige Rücksichtnahme Ihren Mitmenschen gegenüber. Wenn Sie unter Symptomen einer ansteckenden Krankheit (z.B. grippaler Infekt) leiden, verlegen Sie bitte Ihren Termin, sofern möglich.